Stiftungsordnung
Die connexia Implacementstiftung koordiniert die Stiftungsteilnahme, die Administration mit dem Arbeitsmarktservice Vorarlberg und die Abrechnung und begleitet die Stiftungsteilnehmenden während der Ausbildung. In der Stiftungsordnung sind die Rahmenbedingungen für die Aufnahme in die connexia Implacementstiftung geregelt.
Stiftungsteilnehmende
Stiftungsteilnehmende sind Personen, die arbeitssuchend sind und Interesse an einer Ausbildung im Gesundheits- und Sozialbereich haben. Ein Stiftungseintritt ist spätestens mit Beginn der Ausbildung möglich.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die connexia Implacementstiftung
- Vollendetes 19. Lebensjahr (in Ausnahmefällen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
- Förderzusage durch das regionale Arbeitsmarktservice
- Zusage für einen Ausbildungsplatz
- Zusage für einen Praktikumsplatz bei einem Partnerbetrieb
- Hauptwohnsitz in Vorarlberg
Vorteile für Stiftungsteilnehmende
- Finanzielle Absicherung
- Qualitativ hochwertige Ausbildung
- Einbettung in das betriebliche Umfeld
- Ausrichtung auf einen konkreten Arbeitsplatz
- Sichere Integration in den Arbeitsmarkt
- Persönliche Begleitung während der Ausbildung durch die connexia Implacementstiftung
Hier können Sie einen detaillierten Informationsfolder herunterladen.
Kooperationspartner (Partnerbetriebe)
Die connexia Implacementstiftung bietet Gesundheits- und Sozialeinrichtungen in Vorarlberg (Kooperationspartnern) die Möglichkeit, Fachkräfte zu rekrutieren und sie gezielt für ihren Bedarf auszubilden. Basis bildet ein Kooperationsvertrag zwischen der connexia Implacementstiftung und dem Unternehmen. Als Partnerbetrieb unterstützen die Kooperationspartner die Stiftungsteilnehmenden während der Ausbildung finanziell mit dem Stiftungsbeitrag und bieten Ausbildungsplätze für den praktischen Teil der Ausbildung. Ziel ist es, dass die Kooperationspartner nach dem Ende der Ausbildung qualifizierte Mitarbeiter*innen in das Unternehmen aufnehmen können.